Hygienekonzept

Zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird folgendes verbindliches
Hygienekonzept für die Aufführung der Musical Werkstatt e.V. in der Pestalozzi Halle
in Graben Neudorf am 01.04.& 02.04.2022, bekannt gemacht.
Proben:
1.1 Information an Teilnehmende über Schutz- und Hygienemaßnahmen

Für die Einhaltung des Hygienekonzepts sind folgenden Personen als Hygienebeauftragter
benannt:
*Jens Heil
*Vanessa Damian
Zudem ist jedes aktive Mitglied verpflichtet sich an das Hygienekonzept zu halten.
Wir werden alle Teilnehmenden (Mitwirkende/Publikum) über das Hygienekonzept
schriftlich in digitaler oder gedruckter Form informieren.
Für alle Kinder erhalten dieses Konzept die Erziehungsberechtigten.
Mund Nasen Schutz (FFP 2 /KN95-/N95-Maske oder vergleichbar)
Alle Kinder ab 15 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen
Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 14 Jahren tragen die bisherigen MundNasen-Bedeckungen (Alltagsmaske).
Jüngere Kinder sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Dies gilt während den Pausen und beim Gang zur Toilette.
Die Pausen werden wir versuchen ins Freie zu verlegen.
Die Proberäume, sowie die Halle werden von uns regelmäßig gelüftet.
Kinder bis einschließlich 5 Jahren müssen keine Maske tragen.

1.2 Zugangskontrolle
Jedes Mitglied entscheidet eigenverantwortlich über eine Teilnahme an den Proben.
Nur symptomfreie Personen dürfen an den Proben teilnehmen.
Wer typische COVID-19-Symptome bei sich selbst oder einer engen Kontaktperson
feststellt, bleibt zu Hause und kann nicht teilnehmen.
Bei allen Kindern und Jugendlichen werden die Erziehungsberechtigte darauf hingewiesen,
dass sie bei den Probewochenende und den Aufführungstagen bei geringsten Anzeichen für
typische COVID-19-Symptomen ihre Kinder nicht zur Probe schicken dürfen.
Geimpfte und Genesene Personen können sich einmalig registrieren.
Personen die laut Corona VO ausgenommen von der PCR-Pflicht und Beschränkung sind,
können sich einmalig bei den Hygienebeauftragten registrieren.

2. Aufführung
Die Zuschauer werden von unseren Vereinsmitgliedern und Mitwirkenden
im Gewerk bei der Einlasskontrolle angehalten, Abstand zu halten.
Weiterhin achten wir auf die Kanalisierung von Personenströmen zur Vermeidung von
Kontakten in den Wartebereichen und auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen.

3. Einlass
nur mit der 3G Regel hierbei gelten folgende Voraussetzungen
Getestet

Vorlegen eines negativen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest oder eines
PCR-Testes, nicht älter als 24 Stunden das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle
schriftlich oder digital vorgezeigt werden
Genesen
Vorlegen eines positiven PCR Testergebnis, das mindestens 28 Tage und höchstens 6
Monate alt ist.
Geimpft
Vorlegen eines Impfausweises, hier muss hervorgehen, dass die Person vollständig geimpft
ist und die Impfung mindestens 14 Tage zurück liegt.

Kinder bis einschließlich fünf Jahre und sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht
eingeschult sind, müssen keinen Testnachweis vorlegen.
Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen
Schule bis einschließlich 17 Jahre müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelmäßig
in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer
Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder
eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.

4. Überprüfung von Nachweisen:
Wir verpflichten uns als Veranstalter zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder
Genesenennachweise verpflichtend (§6 Corona-Verordnung).
Hierfür werden wir die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen.
Genesenen- und Impfnachweise werden wir elektronisch prüfen.

5. Wege
Wir, die Musical Werkstatt werden den Einlass bereits ab 18:15 Uhr einplanen, um eine
Staubildung zu vermeiden.
Einbahnregelungen wurden im Bereich Ein- und Ausgang getroffen. Wartebereiche (z.B. vor
Verkaufsständen und Toilettenanlagen) sind ebenfalls mit Markierungen zur Einhaltung des
Mindestabstandes versehen.
Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und zur Wahrung des Abstandsgebotes sind
getroffen, dazu gehören auch angemessen ausgeschilderte Wegekonzepte.
Maskenpflicht wird bereits hier gewährleistet.
Die Gäste werden gebeten möglichst zügig ihre Plätze einzunehmen.

6. Hygiene
Die allgemein gültigen AHA+L- Regeln des 3G- Modells werden an beiden
Veranstaltungstagen eingehalten.
Die Hände sollten direkt vor und nach dem Betreten des Gebäudes desinfiziert werden.
Desinfektionsspender werden auf dem gesamten Veranstaltungsgelände bereitgestellt.
Einhaltung der allgemeinen Hygiene Regeln Nies-, Hustenetikette, Rücksicht auf die
anderen Besucherinnen durch ausreichend Abstand.
Vor Ort erinnern wir durch ausreichend Hinweisschilder an die Hygieneregeln.

6.1 sanitäre Anlagen
Vorhandene sanitäre Einrichtungen werden regelmäßig gereinigt und sind mit ausreichend
Seife, Desinfektionsmittel und Papierhandtüchern ausgestattet.

7. Mund Nasen Schutz (FFP2-/KN95-/N95-Maske oder vergleichbar)
Personen ab 15 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen.
Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 14 Jahren tragen die bisherigen Mund-Nasen-Bedeckungen (Alltagsmaske). Jüngere Kinder sind von der Maskenpflicht
ausgenommen.
Dies gilt in den Vorräumen, in der Halle und am Platz.
Während dem Essen und Trinken, darf die Maske abgenommen werden.
Ausnahmen sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können
(ärztlicher Nachweis erforderlich)
Mitwirkende, Darsteller und Vereinsmitglieder tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung, wie die
aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung dies anordnet.

8. Catering
Wir verzichten auf einen Küchenbetrieb. Unseren Gästen besteht bereits bei Eintritt die
Möglichkeit, verschiedene Packages vorzubestellen. Diese werden mit Flaschen, ohne Gläser
und hygienekonform, abgepackten Backwaren in TO GO Tüten verpackt. Um jegliches
Gedränge beim Anstehen zu entzerren, werden diese Boxen je Sitzplan Block an
verschiedenen Stellen der Halle zu Beginn der Pausen bereitgestellt.
Für Kurzentschlossene werden zwei Getränkeanlaufstellen (1. unten und 1 oben) besetzt
sein. Die Speisen- und Getränkeausgabe erfolgt vollständig durch unser Gewerk Catering,
alle Mitwirkenden werden von uns geschult und tragen einen Mund-Nasen-Schutz.

9. Lüftungskonzept
Die Halle verfügt über eine Belüftungsanlage.
Es ist wird in jedem Fall ein kontinuierlicher Luftaustausch mit möglichst hohem
Frischluftanteil gewährleistet.

10. Einrichtungsbezogene Maßnahmen
Kontaktflächen werden regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt oder
mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel desinfiziert. Die Reinigungsintervalle
werden angepasst, z. B. durch eine Verkürzung der Reinigungsintervalle für
Handkontaktflächen (insbesondere Türklinken, Halterungen, Griffstangen) sowie Toiletten.

11. generell gilt
Für die Einhaltung der Regelungen sind mindestens zwei Personen vor Ort beauftragt.
Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts
der Zutritt zu verwehren.
Wir setzen alle Maßnahmen konsequent und erfolgreich durch.
Alle Vereinsmitglieder wurden sensibel hygienetechnisch unterrichtet.

Gez.
Vorstand der Musical Werkstatt e.V.

1. Vorstand Michael Eberhard